Kanzlei Wulsten
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Vergleich mit Gläubigern
Insbesondere der Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sieht sich in der Folge nicht selten einer Vielzahl von Forderungsgegnern ausgesetzt, seien es Bürgschaftsforderungen der Banken, Schadenersatzansprüche wegen nicht abgeführter Arbeitnehmerbeiträge durch die Krankenkassen, Anfechtungsansprüche, Geschäftsführer- und Existenzvernichtungshaftung.

Soweit Sie nicht das Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben, was im Einzelfall sinnvoll sein kann, werden wir engagiert und beharrlich einen Ausgleich mit Ihren Gläubigern suchen. Regelmäßig haben die Gläubiger im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren nur eine geringe Quote zu erwarten.

Eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verbietet sich, weil dies im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung gefährden könnte, was regelmäßig auch den institutionellen Gläubigern bekannt ist. Insofern besteht für beide Seiten das Interesse, die Sache über einen Vergleich einer Erledigung zuzuführen.

Diese Hinweise können eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen! Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Sommerfeld gerne zur Verfügung.
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