Kanzlei Wulsten
Insolvenzverwaltungen bilden seit Jahren einen besonderen Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit. Rechtsanwalt Thomas Wulsten wird von den Insolvenzgerichten Berlin-Charlottenburg, Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus regelmäßig zum Insolvenzsachverständigen in Insolvenzantragsverfahren sowie zum Insolvenzverwalter über das Vermögen juristischer und natürlicher Personen als Unternehmensträger bzw. zum Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt.  
 
Bei der Insolvenzverwaltung von Unternehmen mit noch laufenden Geschäftsbetrieben steht zunächst die weitere Betriebsfortführung im Vordergrund unserer Arbeit, um Sanierungschancen zu wahren und Arbeitsplätze zu erhalten.
 
Die Grundlage für eine Betriebsfortführung im eröffneten Insolvenzverfahren wird zumeist bereits während einer vorgeschalteten vorläufigen Insolvenzverwaltung gelegt. Neben der Sicherung des für die Betriebsfortführung notwendigen Betriebsvermögens und der Organisation der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes unterstützen wir das Unternehmen bereits in diesem Verfahrensstadium durch unsere Erfahrung in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.
 
Soweit Sanierungspotentiale vorhanden sind, ist es unser Bestreben, diese durch die rechtlichen Möglichkeiten im Insolvenzverfahren – insbesondere durch Insolvenzplan oder übertragende Sanierung – umzusetzen. Hierbei erfährt der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie von Kunden- und Lieferantenbeziehungen auch im Rahmen einer notwendigen Neustrukturierung des Unternehmens eine ganz besondere Gewichtung.
 
Ein laufender und ggfls. bereits im Zusammenwirken von (vorläufigem) Insolvenzverwalter, Geschäftsführung und Belegschaft zur Sanierung umstrukturierter Geschäftsbetrieb birgt nicht nur für sich ein erhöhtes Erlöspotential, sondern ist zugleich nahezu die einzige Möglichkeit, vorhandene Aufträge fertig zu stellen und andernfalls möglicherweise wirtschaftlich wertlose Rohstoffe und Halbzeuge noch zu verarbeiten und die Endprodukte oder vorhandenen Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zugunsten der Insolvenzmasse zu Handelspreisen zu veräußern.

Denn Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters ist stets die Verwaltung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens sowie dessen Verwertung in einer Weise, die eine höchstmögliche Gläubigerbefriedigung ermöglicht.
 
Die Qualität einer Insolvenzverwaltung wird jedoch nicht nur daran gemessen, wie der Insolvenzverwalter greifbar vorgefundenes Aktivvermögen eines Unternehmensträgers oder Insolvenzschuldners sichert und verwertet. Er soll vielmehr auch Verschiebungen von Schuldnervermögen aufdecken und ggfls. Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen oder sonstige Beteiligte auf der Grundlage der hierzu bestehenden einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung in Haftung nehmen. Dies wiederum erfordert nicht nur Erfahrung und vertiefte Kenntnis des Insolvenz- und Wirtschaftsrechts, sondern auch erhebliche Kenntnisse des Rechnungswesens und der Bilanzierung, des Anfechtungs- und Gesellschaftsrechts sowie Fähigkeiten zur Nachverfolgung von Geld- und Finanzströmen.
 
Die Kanzlei Wulsten ist mit hochqualifiziertem und sich stetig weiterbildendem Personal ausgestattet, um diesen Erfordernissen einer modernen und professionellen Insolvenzverwaltung Rechnung zu tragen.
 
Es gehört zum Anspruch der Kanzlei Wulsten, dass sowohl der Insolvenzverwalter als auch seine Mitarbeiter persönlich erreichbar sind und die vom Rechtsanwalt als Sachverständigen und Insolvenzverwalter/ Treuhänder höchstpersönlich wahrzunehmenden Aufgaben nicht delegiert werden.
 
Durch die Kanzleistandorte Potsdam und Berlin sowie Büros für Besprechungstermine in Frankfurt (Oder) und Cottbus ist zudem eine örtliche Nähe zu den jeweiligen Unternehmen und Schuldnern gewährleistet, was persönliche Termine für alle Beteiligten vereinfacht.

 

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